Norm: StPO §329StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Abstimmung im Sinne § 329 StPO ist die mündliche Stimmabgabe durch die Geschwornen; die in § 331 Abs 2 und Abs 3 StPO beschriebenen, der Stimmenzählung nachfolgenden weiteren Prozeduren (Aufzeichnung des Wahrspruchs, Niederschrift über die Erwägungen der Geschwornen) hingegen gehören nicht mehr dazu. Entscheidungstexte 15 Os 93/90 Entschei... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wude der am 30. März 1960 geborene Franz B*** der Verbrechen des Mords nach § 75 StGB (1) und der Schändung nach § 205 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 12.September 1985 in St.Veit im Innkreis die 17-jährige Andrea T*** durch Strangulieren mit einer Hanfschnur und zwei Krawatten vorsätzlich getötet (1), nachdem er sie zuvor in dem durch Würgen (vor dem Todeseintritt) herbeigeführten Zustand der Widerstandsunfähigkei... mehr lesen...
Norm: StPO §320 Abs2StPO §329StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Eine gegen § 320 Abs 2 StPO verstoßende bloße Anwesenheit von Ersatzgeschwornen im Beratungszimmer während der Beratung (nicht während der Abstimmung: §§ 329, 345 Abs 1 Z 4 StPO) bewirkt keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 13 Os 64/86 Entscheidungstext OGH 17.07.1986 13 Os 64/86 ... mehr lesen...
Norm: StPO §329StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Mit dem Hinweis, daß im Hauptverhandlungsprotokoll die Entlassung der Ersatzgeschwornen nach Schluß der Verhandlung nicht ausdrücklich festgehalten ist, wird eine Nichtigkeit im Sinn des § 329 StPO nicht dargetan. Entscheidungstexte 10 Os 163/85 Entscheidungstext OGH 15.04.1986 10 Os 163/85 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28. September 1958 geborene (beschäftigungslose) Robert A und der am 25. September 1956 geborene (gleichfalls keiner Beschäftigung nachgehende) Franz B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erstem Fall, StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 30. August 1982 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) der Franziska C mit Gewalt fremde bewegliche Sache , ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 3.Februar 1962 geborene beschäftigungslose Ernst Karl A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB. schuldig erkannt, weil er am 6.Februar 1983 in Schwaz seine Großmutter Anna B durch zwölf Messerstiche in die Brust-, Hals- und rechte Wangengegend vorsätzlich tötete. Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 4, 5, 8 und ... mehr lesen...
Norm: StPO §329
Rechtssatz: Unter "Abstimmung" im Sinne des § 329 StPO ist nur die Abstimmung über die an die Geschwornen gestellten Fragen zu verstehen. Entscheidungstexte 12 Os 79/83 Entscheidungstext OGH 15.09.1983 12 Os 79/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100759 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §324StPO §327StPO §329
Rechtssatz: Die Teilnahme des Vorsitzenden an der Beratung der Geschwornen stellt keinen Nichtigkeitsgrund dar. Entscheidungstexte 10 Os 28/77 Entscheidungstext OGH 04.05.1977 10 Os 28/77 9 Os 66/84 Entscheidungstext OGH 29.05.1984 9 Os 66/84 13 ... mehr lesen...
Norm: StPO §324StPO §329StPO §345 Abs1 Z4
Rechtssatz: Anwesenheit des Gerichtshofes bei Abstimmung der Geschwornen. Form der Beschlußfassung der Geschwornen hierüber. Entscheidungstexte 5 Os 738/54 Entscheidungstext OGH 11.10.1954 5 Os 738/54 Veröff: EvBl 1955/100 S 151 = RZ 1955,26 10 Os 162/62 Entscheidungstext OGH 08.06.1962 ... mehr lesen...
Norm: StPO §329
Rechtssatz: Unanwendbarkeit der Bestimmungen des § 327 StPO auf das schöffengerichtliche Verfahren. Entscheidungstexte 4 Os 409/24 Entscheidungstext OGH 20.11.1924 4 Os 409/24 Veröff: SSt IV/114 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0100761 Dokumentnummer JJR_19241120... mehr lesen...