Norm
StPO §329Rechtssatz
Mit dem Hinweis, daß im Hauptverhandlungsprotokoll die Entlassung der Ersatzgeschwornen nach Schluß der Verhandlung nicht ausdrücklich festgehalten ist, wird eine Nichtigkeit im Sinn des § 329 StPO nicht dargetan.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0100757Dokumentnummer
JJR_19860415_OGH0002_0100OS00163_8500000_001