Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Martin B***** des (richtig: der) Verbrechen(s) nach § 3g VG (I/1 bis 9) sowie der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (II), der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (III/1 und 2) und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (IV) schuldig erkannt. Danach hat Martin B***** (soweit dies für die Nichtigkeitsbeschwerde von Bed... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.April 1969 geborene (zum Tatzeitpunkt noch jugendliche) Helmut K*** wegen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster (richtig: zweiter) Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Darnach tötete er am 5. Februar 1987 in Vöcklamarkt vorsätzlich den Johann H*** durch Versetzen von neun Messerstichen in den Rücken und die Brust mit einem Fixiermesser (1) und nah... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §310StPO §345 Z12
Rechtssatz: Die rechtliche Beurteilung einer Tat ist nicht Sache der Geschwornen bei der Fragebeantwortung, sondern vom Schwurgerichtshof vorzunehmen auf Grund der Antwort der Geschwornen unter Berücksichtigung von Beschränkungen gemäß § 330 Abs 2 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 137/76 Entscheidungstext OGH 19.11.1976 13 Os 137/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §310 ffStPO §338StPO §432StPO §435 Abs2
Rechtssatz: Nach der Vorschrift des § 432 StPO hat im geschwornengerichtlichen Verfahren über die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß dem § 21 Abs 1 StGB der Schwurgerichtshof gemeinsam mit den Geschworenen zu entscheiden, sodaß insoweit eine Fragestellung im Sinne der §§ 310 ff StPO nicht in Betracht kommt. Die vorbeugende Maßnahme gemäß dem Abs 2 des... mehr lesen...
Norm: StPO §310StPO §345 Abs1 Z6StPO §345 Abs1 Z9StPO §345 Abs4
Rechtssatz: Erachtet der Staatsanwalt eine Frage für verfehlt, steht es ihm frei, deren Änderung (§ 310 StPO) zu beantragen und sich im Ablehnungsfalle die Nichtigkeitsbeschwerde vorzubehalten (§ 345 Abs 4 StPO). Hat er dies versäumt, so kann er die Fragestellung weder mit dem Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 6 StPO noch indirekt, unter Umgehung des Nichtigkeitsausschlusses des ... mehr lesen...