Entscheidungen zu § 29 StPO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Beschluss 1992/7/1 92/01/0587

Unter dem Betreff: "Beschwerde gegen die Staatsanwälte des Kreisgerichtes Korneuburg" und nach andeutungsweiser Darlegung eines Sachverhaltes, der - soweit erkennbar - eine Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit "den Hausherren" betrifft, stellt der Beschwerdeführer folgende "Anträge": "1. Die Prüfung meiner Anzeigen und deren Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg und deren Ratskammer. 2. Die übervorteilende Handhabung der Hausherren sowie die freundschaftliche Befu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.07.1992

RS Vwgh 1992/7/1 92/01/0587

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess
Norm: StPO 1975 §29;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Weder die Handhabung der der Staatsanwaltschaft nach der Strafprozeßordnung zustehenden Antragsrechte und Verfolgungsrechte noch die Gesetzmäßigkeit gerichtlicher Entscheidungen unterliegt der Kontrolle durch den VwGH. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1992

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