RS Vwgh 1992/7/1 92/01/0587

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/01 Strafprozess

Norm

StPO 1975 §29;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Weder die Handhabung der der Staatsanwaltschaft nach der Strafprozeßordnung zustehenden Antragsrechte und Verfolgungsrechte noch die Gesetzmäßigkeit gerichtlicher Entscheidungen unterliegt der Kontrolle durch den VwGH.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010587.X01

Im RIS seit

05.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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