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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StPO 1975 §29;Rechtssatz
Weder die Handhabung der der Staatsanwaltschaft nach der Strafprozeßordnung zustehenden Antragsrechte und Verfolgungsrechte noch die Gesetzmäßigkeit gerichtlicher Entscheidungen unterliegt der Kontrolle durch den VwGH.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010587.X01Im RIS seit
05.04.2001