Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 18.Dezember 1952 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Hilfsarbeiter Eduard A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB und des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 und Abs 2, erster Fall, StGB schuldig erkannt. Mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft der Angeklagte A nur den S... mehr lesen...
Norm: StPO §286 Abs1StPO §286 Abs4StPO §287 Abs3
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der §§ 286 Abs 1 zweiter Satz und 287 Abs 3 dritter Satz StPO, wonach die Beschwerdeschrift des nichterschienenen Teils (Angeklagter, Privatankläger) im Gerichtstag zu verlesen ist - welche Bestimmungen trotz der durch Art I § 89 StPAG eingeführten Generalisierung der notwendigen Verteidigung vor dem OGH aufrechtgeblieben sind - ergibt sich, daß die Bestimmung übe... mehr lesen...
Norm: StPO §284 AStPO §287 Abs3
Rechtssatz: Eine Erweiterung der Nichtigkeitsbeschwerde im Gerichtstag über die schriftlichen Beschwerdeausführungen hinaus ist bei formalrechtlichen Nichtigkeitsgründen unzulässig. Entscheidungstexte 12 Os 103/68 Entscheidungstext OGH 19.02.1969 12 Os 103/68 Veröff: SSt 40/13 11 Os 173/80 Entschei... mehr lesen...