Entscheidungen zu § 287 Abs. 3 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-33 von 33

TE OGH 1979/5/9 10Os53/79

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 18.Dezember 1952 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Hilfsarbeiter Eduard A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB und des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 und Abs 2, erster Fall, StGB schuldig erkannt. Mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft der Angeklagte A nur den S... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.1979

RS OGH 1975/1/30 13Os132/74, 9Os29/75, 9Os23/76, 10Os53/79, 13Os154/81, 13Os60/83, 13Os189/84, 13Os4

Norm: StPO §286 Abs1StPO §286 Abs4StPO §287 Abs3
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der §§ 286 Abs 1 zweiter Satz und 287 Abs 3 dritter Satz StPO, wonach die Beschwerdeschrift des nichterschienenen Teils (Angeklagter, Privatankläger) im Gerichtstag zu verlesen ist - welche Bestimmungen trotz der durch Art I § 89 StPAG eingeführten Generalisierung der notwendigen Verteidigung vor dem OGH aufrechtgeblieben sind - ergibt sich, daß die Bestimmung übe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1975

RS OGH 1969/2/19 12Os103/68, 11Os173/80, 9Os73/81, 11Os5/82, 15Os32/88, 15Os182/93 (15Os183/93)

Norm: StPO §284 AStPO §287 Abs3
Rechtssatz: Eine Erweiterung der Nichtigkeitsbeschwerde im Gerichtstag über die schriftlichen Beschwerdeausführungen hinaus ist bei formalrechtlichen Nichtigkeitsgründen unzulässig. Entscheidungstexte 12 Os 103/68 Entscheidungstext OGH 19.02.1969 12 Os 103/68 Veröff: SSt 40/13 11 Os 173/80 Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.02.1969

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