Norm: StPO §285 Abs2StPO §285 Abs3
Rechtssatz: Die Frist des § 285 Abs 1 StPO ist nur auf Antrag des Beschwerdeführers zu verlängern. Eine von Amts wegen erfolgte Verlängerung der Ausführungsfrist ist zwar gesetzeswidrig, aber wirksam. Entscheidungstexte 14 Os 47/18w Entscheidungstext OGH 09.10.2018 14 Os 47/18w European Case Law Identifie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem Slvako T***** (neben einem in Rechtskraft erwachsenen Freispruch) des teils beim Versuch gebliebenen Verbrechens nach § 12 Abs 1 (vierter Fall), Abs 2 (erster Fall) und Abs 3 Z 3 SGG, § 15 StGB (A/I/1/a) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 (aF) WaffG (C), Eveline N***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 (vierter Fall) SGG als Beitragstäterin gemäß § 12 (dritter Fall) StGB und des Vergehens nach § 16 Abs 1 (vierter und fü... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs2StPO §294 Abs1StPO §294 Abs2StPO §294 Abs4StPO §296 Abs2
Rechtssatz: Ist nur eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, aber auch eine Berufung ausgeführt worden, so weist der OGH die Berufung zurück. Entscheidungstexte 13 Os 36/89 Entscheidungstext OGH 13.04.1989 13 Os 36/89 11 Os 107/94 Entscheidungstext OGH 04.08... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alexander P*** und Johann S*** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 StGB (A), P*** überdies des Vergehens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 2 StGB (B) und S*** auch des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 Z 1 WaffenG 1986 (C) schuldig erkannt. Dieses Urteil fechten beide Angeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Re... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Günter Friedrich S*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall (und § 15) StGB schuldig erkannt und ausdrücklich (US 2 verso, US 6) nach dem ersten Strafsatz des § 148 StGB - dessen Strafdrohung das Erstgericht ersichtlich aus einem bloßen Versehen unzutreffend angeführt hat (US 6) - zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Darnach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27. Juni 1951 geborene Kaufmann Gerhard A und der am 30. Juni 1948 geborene Kaufmann Franz B im zweiten Rechtsgang erneut des Verbrechens (richtig: Vergehens) des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt; ihnen liegt zur Last, am 21. Juli 1977 in Graz im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken als unmittelbare (Mit)- Täter mit dem Vorsatz, den Gerhard A durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig... mehr lesen...