RS OGH 2018/10/9 14Os47/18w (14Os96/18a)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.10.2018
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Norm

StPO §285 Abs2
StPO §285 Abs3

Rechtssatz

Die Frist des § 285 Abs 1 StPO ist nur auf Antrag des Beschwerdeführers zu verlängern. Eine von Amts wegen erfolgte Verlängerung der Ausführungsfrist ist zwar gesetzeswidrig, aber wirksam.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 47/18w
    Entscheidungstext OGH 09.10.2018 14 Os 47/18w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132281

Im RIS seit

22.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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