Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §233StPO §278
Rechtssatz: In zeitlicher Hinsicht erstreckt sich die Disziplinargewalt auf die Dauer der Amtshandlung, in räumlicher Hinsicht auf den Ort ihrer Vornahme, mag diese entweder im Gerichtssaal oder "an Ort und Stelle" erfolgen (Lohsing-Serini S 330 vgl KH 4060). Hieraus ergibt sich, daß die Worte "Gerichtssaal" und Sitzungssaal" in den Bestimmungen der §§ 233, 278 StPO einer ausdehnenden Auslegung zu unterziehen sind, dahe... mehr lesen...
Norm: StPO §263 DStPO §265 AaStPO §278
Rechtssatz: 1) Die Schöpfung getrennter Urteile in der Hauptverhandlung ist nur möglich, wenn eine nicht angeklagte Person während dieser eine Straftat begeht. 2) Macht sich der Angeklagte einer solchen schuldig, so hat es bei der Bestimmung des § 263 StPO sein Bewenden. 3) Die Anwendung des § 265 StPO setzt die Rechtskraft des Ersturteiles voraus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §263 DStPO §278StPO §279
Rechtssatz: § 278 StPO gilt nicht für den Angeklagten. Entscheidungstexte 5 Os 929/53 Entscheidungstext OGH 01.09.1953 5 Os 929/53 Veröff: EvBl 1953/529 S 638 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0098879 Dokumentnummer JJR_19530901_OGH0002_0050... mehr lesen...