Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 23. Februar 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe: "a) in einer Hauptverhandlung des Verfahrens ... des LG für Strafsachen Wien den beigezogenen Dolmetsch ... ohne ersichtliche Notwendigkeit als 'Kleinkriminellen' bezeichnet, was zu seiner Ermahnung durch den Vorsitzenden des Schöffensenates geführt hat und b) in der Hauptverhandlung ... des ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art10 Abs1RAO §9StPO §271 Abs7
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte,insbesondere nicht der Meinungsäußerungsfreiheit, durch dieVerhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegenstandeswidrigen Verhaltens und unangemessener Ausdrucksweise
Rechtssatz: Keine Willkür. Die belangte ... mehr lesen...