Norm: StPO §34 Abs1 Z3 BStPO §87 Abs1StPO §242 Abs3StPO §243 Abs1StPO §243 Abs3
Rechtssatz: Ein Beschluss des Oberlandesgerichts, mit dem eine Ordnungsstrafe nach § 242 Abs 3 StPO verhängt worden ist, ist nicht mit Beschwerde an den Obersten Gerichtshof anfechtbar. Entscheidungstexte 15 Os 65/14v Entscheidungstext OGH 27.05.2014 15 Os 65/14v ... mehr lesen...
Norm: StPO §242 Abs3
Rechtssatz: Die Anordnung der Vorführung eines Zeugen ist ihrem Wesen nach eine gegen dessen "Ungehorsam" gerichtete Zwangsmaßnahme und setzt deshalb auch das Vorliegen eines "Ungehorsamstatbestandes" in subjektiver Hinsicht voraus. Ein solcher kann aber nur dann gegeben sein, wenn die Ladung dem Zeugen überhaupt zugekommen ist. Auch wenn das Gesetz die eigenhändige Zustellung der Zeugenladung nicht vorsieht, sondern eine E... mehr lesen...
Begründung: In oben bezeichneter Strafsache hat das Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht im Rahmen einer Beweiswiederholung beschlossen, für die am 29.März 1990 anberaumte Berufungsverhandlung unter anderem Christian (richtig: Christoph) K*** als Zeugen zu vernehmen. Ungeachtet gehöriger Vorladung war der Genannte zur Vernehmung unentschuldigt nicht erschienen, so daß über ihn eine Ordnungsstrafe von S 1.000,-- verhängt wurde. Ersichtlich am 3.April 1990 entschuldigte ... mehr lesen...
Norm: StPO §16 AStPO §242 Abs3StPO §243 Abs4StPO §473 Abs1StPO §489 Abs1
Rechtssatz: Gegen eine vom Gerichtshof zweiter Instanz (als Berufungsgericht) gemäß dem § 242 Abs 3 StPO (über einen trotz ordnungsgemäßer Vorladung zur Berufungsverhandlung nicht erschienen Zeugen) verhängte Geldstrafe ist in sinngemäßer Anwendung des § 243 Abs 4 StPO eine Beschwerde an den OGH zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...