Norm: StPO §15StPO §235StPO §237
Rechtssatz: Gemäß § 235 StPO kommt während der Hauptverhandlung die Verhängung von Ordnungsstrafen dem Gerichtshof, somit dem Schöffensenat zu, woran der Umstand, daß die Schöffen - am Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache (§ 239 erster Satz StPO) - noch nicht beeidet waren, nichts ändert. Auf einen (gesetzwidrig) allein vom Vorsitzenden gefaßten Ordnungsstrafbeschluß findet auch der Rechtsmittelauss... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §233StPO §236StPO §237
Rechtssatz: Die Disziplinargewalt des Richters ist auf die Dauer der Hauptverhandlung beschränkt. Entscheidungstexte 3 Os 74/50 Entscheidungstext OGH 20.03.1950 3 Os 74/50 Veröff: EvBl 1950/573 S 578 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0098917 Dokume... mehr lesen...