Norm: GOG §85GOG §97StPO §233 ff
Rechtssatz: Die räumlich und zeitlich auf die gerichtliche Amtshandlung beschränkte Disziplinargewalt (Sitzungspolizei) des Vorsitzenden umfaßt nicht die Ahndung von ungebührlichen, beleidigenden oder respektwidrigen Ausdrucksweisen in Schriftsätzen (die in der Hauptverhandlung weder vorgetragen noch verlesen wurden). Bei Verletzung der dem Gerichte schuldigen Achtung durch beleidigende Ausfälle in schriftlichen... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 24.Juni 1991, AZ 16 Vr 1566/85, wurde über Dipl.Ing. Dr.techn. Wilhelm P***** (als Angeklagten in einer fortgesetzten Hauptverhandlung) gemäß § 235 StPO eine Ordnungsstrafe von 10.000 S verhängt, weil er in einem an das Kreisgericht und die Staatsanwaltschaft Wels gerichteten Schriftsatz vom 20.Juni 1991 (ON 1196 der Vr-Akten) grundlose Vorwürfe, insbesondere den Vorwurf der Anwendung von "Nazi- und Ostblockmethoden" erhoben hatte. ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §233StPO §278
Rechtssatz: In zeitlicher Hinsicht erstreckt sich die Disziplinargewalt auf die Dauer der Amtshandlung, in räumlicher Hinsicht auf den Ort ihrer Vornahme, mag diese entweder im Gerichtssaal oder "an Ort und Stelle" erfolgen (Lohsing-Serini S 330 vgl KH 4060). Hieraus ergibt sich, daß die Worte "Gerichtssaal" und Sitzungssaal" in den Bestimmungen der §§ 233, 278 StPO einer ausdehnenden Auslegung zu unterziehen sind, dahe... mehr lesen...
Norm: StPO §233 ff
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Verhängung von Ordnungsstrafen (§§ 233 - 235 StPO) sind zufolge § 447 Abs 1 StPO auch im Verfahren in Übertretungsfällen anzuwenden. Entscheidungstexte 9 Os 29/65 Entscheidungstext OGH 25.03.1965 9 Os 29/65 Veröff: EvBl 1965/436 S 639 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StPO §233StPO §236StPO §237
Rechtssatz: Die Disziplinargewalt des Richters ist auf die Dauer der Hauptverhandlung beschränkt. Entscheidungstexte 3 Os 74/50 Entscheidungstext OGH 20.03.1950 3 Os 74/50 Veröff: EvBl 1950/573 S 578 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0098917 Dokume... mehr lesen...