Entscheidungsgründe: Am 10. September 1982 wurde das gegen den Kläger, zunächst nur wegen fahrlässiger Krida geführte und eingestellte Strafverfahren formlos wieder aufgenommen. Die Voruntersuchung wurde am 12. Juni 1986 eingeleitet; vom 2. Juli 1986 bis 30. Juni 1987 befand sich der Kläger in Untersuchungshaft. Am 14. Juli 1987 wurde die Voruntersuchung - nachdem der Untersuchungsrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien 110 Privatbeteiligte und 180 Zeugen (wie auch die ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Andreas B*** und Michael Z*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 2 StGB, Andreas B*** auch des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs. 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und beide Angeklagte des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (Punkt B des Urteilssatzes), Andreas B*** überdies des Vergehens der dauernden Sachentzie... mehr lesen...
Norm: StPO §210 Abs1StPO §213 Abs3StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs3StPO §289StPO §292StPO §345 Abs1 Z5
Rechtssatz: 1. Die Anordnung und Durchführung der Hauptverhandlung gegen eine noch nicht rechtskräftig in den Anklagestand versetzte Person stellt einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, der geeignet ist, die Verteidigungsrechte empfindlich zu beeinträchtigen. Wird dieser Umstand ohne Verschulden des Beschuldigten (oder dessen Verteidigers... mehr lesen...