Norm: StPO §191 Abs1 AStPO §192 Abs2
Rechtssatz: Eine nach §§ 190 Abs 1, 191 Abs 1 StPO geleistete Sicherheit, die nur dann frei wird, wenn der freigelassene Beschuldigte/Angeklagte (neuerlich) verhaftet wird, weil er Anstalten zur Flucht trifft oder neue, die Haft rechtfertigende Umstände vorkommen (§ 192 Abs 1 StPO), und ebenso, wenn das Strafverfahren durch Einstellung oder durch Endurteil rechtskräftig beendet ist (§ 192 Abs 2 erster Halbsa... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren zum AZ 36 Vr 3981/82 (später überdies: Hv 249/83) des Landesgerichtes Innsbruck wurde über Rudolf M*** wegen des Verdachts, er habe "eine Reihe von Einbruchsdiebstählen sowie eine gefährliche Drohung" begangen, mit Beschluß vom 11.April 1983 aus den Gründen des § 180 Abs. 2 Z 1 und 3 StPO die Untersuchungshaft verhängt (ON 68), aus der er drei Tage später mit Zustimmung des Staatsanwalts (S 3 h/I) gegen Erlag einer Sicherheitsleistung (ON 75) in der von der Ra... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §192 Abs2StPO §193 Abs2
Rechtssatz: Durch eine Verfahrens- "Ausscheidung" nach § 57 StPO wird die Wirksamkeit der bis dahin schon in Gang gesetzten prozessualen Maßnahmen nicht berührt. Auch die noch vor der Verfahrenstrennung verhängte Untersuchungshaft oder angeordneten gelinderen Mittel (Kaution) bleiben, sofern sie sich zur Zeit der "Ausscheidung" (auch) auf den Gegenstand der ihr zufolge abgesondert zu führenden Unters... mehr lesen...