Norm: StPO §134 Z5StPO §140 Abs1StPO §173 Abs1StPO §174 Abs2 Z4
Rechtssatz: Das in § 140 Abs 1 StPO für die in § 134 Z 5 StPO genannten Ergebnisse bestimmter Ermittlungsmaßnahmen normierte ? auch im Rahmen der
Begründung: des der Festnahme oder Untersuchungshaft eines Beschuldigten zu Grunde liegenden Tatverdachts zu beachtende ? Beweisverwertungsverbot hindert nicht, diese zum Anlass weiterer Erhebungen zu nehmen und die Ergebnisse dieser Erheb... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters im Ermittlungsverfahren des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 1. Jänner 2009 wurde über Erwin L***** wegen des dringenden Verdachts der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 2 StGB und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB und des Quäl... mehr lesen...
Norm: StPO §57 Abs2 BStPO §174 Abs2StPO §179 Abs3StPO §179 Abs5
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann auf Beschwerde gegen den Beschluss auf Verhängung der Untersuchungshaft auch ohne Verteidiger rechtswirksam verzichten. Für die analoge Anwendung des § 466 Abs 1 StPO besteht angesichts der jederzeitigen Möglichkeit des Beschuldigten, die Haftfrage einer Überprüfung zuzuführen, kein Bedarf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...