Norm: StPO §17StPO §190StPO §193 Abs2
Rechtssatz: Eine gemäß § 190 StPO erfolgte Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, dessen formlose Fortführung über Anordnung der Staatsanwaltschaft gemäß § 193 Abs 2 Z 1 StPO nicht mehr möglich ist, entfaltet Sperrwirkung im Sinn des Prinzips "ne bis in idem" (§ 17 Abs 1 StPO; vgl auch Art 4 des 7. ZPMRK), was zur Folge hat, dass eine neue bzw weitere Verfolgung desselben Beschuldigten wegen derselben Tat... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Bregenz vom 24. Oktober 2008, GZ 6 U 233/08m-15, wurde das gegen Bernhard M***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB geführte Strafverfahren gemäß § 191 Abs 1 und 2 StPO (wegen Geringfügigkeit) eingestellt. Begründend ging das Bezirksgericht Bregenz dabei ua von folgendem Sachverhalt, der sich im Zuge eines Beziehungsstreits ereignet habe, aus: „Nachdem sie (das Opfer Vanessa F*****) sein Zimmer nicht verließ, sta... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem, auch den Mitangeklagten Peter N***** betreffendem - Urteil des Landesgerichts St. Pölten vom 30. April 2004, GZ 15 Hv 68/04h-37, wurde Norbert K***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ (richtig) 15, 127, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar 2004 in Waidhofen/Ybbs im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Peter N***** und dem gesondert verfolgten Balazs J*... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 9. November 2006, GZ 13 U 416/07x-13, das auch einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde Siegfried S***** „des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB" (1), „des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB" (2) sowie des Vergehens nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster und zweiter Fall) SMG aF schuldig erkannt. Mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 9. November 2006, GZ 13 U 416/07x-13... mehr lesen...
Norm: StPO §4StPO §17StPO §227 Abs1StPO §447
Rechtssatz: Der Rücktritt der Staatsanwaltschaft von der Anklage vor der Hauptverhandlung gemäß §§ 227 Abs 1, 447 StPO aF bewirkte in den Fällen, in denen - wie hier - kein Privatbeteiligtenanschluss vorlag, eo ipso die Beendigung des Verfahrens und entfaltete daher schon als solcher Sperrwirkung. Die Einstellungsverfügung des Richters (§ 227 Abs 1, 447 StPO aF) war bloß deklarativer Natur. Jede weit... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §17StPO §352 ffStPO HauptstückXX7.ZPMRK Art4 Abs1
Rechtssatz: Aus dem XX.Hauptstück der Strafprozessordnung geht der Verfahrensgrundsatz der materiellen Rechtskraft (res iudicata, ne bis in idem) hervor (9 Os 156/69, 9 Os 88, 89/70, 12 Os 75, 76/73, 9 Os 123774, 9 Os 1/75), 13 Os 114/74, 12 Os 54/75). Entscheidungstexte 9 Os 96/76 Entscheidungstext OGH 28.07.1976 9 Os 96/76 ... mehr lesen...