Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 (letzter Fall) StGB. schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 8.Jänner 1977 in Wien einen von den gesondert verfolgten Johann B und Eva C durch Einbruch gestohlenen Radiorecorder im Wert von 900 S gekauft zu haben, wobei ihm bekannt war, daß die Sache aus einem Einbruchsdiebstahl stammte. Rechtliche Beurteilung Der auf die Z. 4, 5, 9 lit... mehr lesen...
Norm: FinStrG §29StPO §167 Abs3
Rechtssatz: Bereits bestehende Verdachtsgründe, die eine vorläufige Verwahrung (§§ 175 Abs 1, 177 Abs 1 StPO) rechtfertigen, schließen aus, daß der Täter durch "Selbstanzeige" sein Verschulden noch "offenbart". Entscheidungstexte 12 Os 45/79 Entscheidungstext OGH 10.05.1979 12 Os 45/79 European Ca... mehr lesen...