RS OGH 1979/5/10 12Os45/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1979
beobachten
merken

Norm

FinStrG §29
StPO §167 Abs3

Rechtssatz

Bereits bestehende Verdachtsgründe, die eine vorläufige Verwahrung (§§ 175 Abs 1, 177 Abs 1 StPO) rechtfertigen, schließen aus, daß der Täter durch "Selbstanzeige" sein Verschulden noch "offenbart".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0086240

Dokumentnummer

JJR_19790510_OGH0002_0120OS00045_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten