Norm: MRK Art6StPO §166 Abs1 Z2StPO §166 Abs2AsylG §15 Abs1 Z1
Rechtssatz: Mitwirkungspflichten eines Asylwerbers im - von ihm angestrengten - Asylverfahren haben nicht zur Folge, dass Protokolle über seine Vernehmung als Verfahrenspartei als durch Zwang und Druck ohne seinen Willen erlangte - somit vom Nemo-Tenetur-Grundsatz umfasste - Beweismittel anzusehen sind. Entscheidungstexte 14 Os 65... mehr lesen...