Norm
MRK Art6Rechtssatz
Mitwirkungspflichten eines Asylwerbers im - von ihm angestrengten - Asylverfahren haben nicht zur Folge, dass Protokolle über seine Vernehmung als Verfahrenspartei als durch Zwang und Druck ohne seinen Willen erlangte - somit vom Nemo-Tenetur-Grundsatz umfasste - Beweismittel anzusehen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132343Im RIS seit
10.01.2019Zuletzt aktualisiert am
10.01.2019