Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. November 1924 geborene Pensionist Otto A des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 11. April 1983 vor dem Bezirksgericht Klagenfurt in der Rechtssache 7 C 40/83 als Zeuge bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache durch die beeideten Angaben 'Ich war im Bett ... daneben (gemeint neben dem Fahrzeug) bin ich jedenfalls nicht gestanden' falsch ausgesagt ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 24-jährige Hilfsarbeiter Otto Heinrich A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB (Punkt 1. des Schuldspruchs), des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB (Punkt 2. des Schuldspruchs), des Vergehens der versuchten falschen Beweisaussage vor Gericht als Beteiligter nach §§ 12 erster Fall (richtig: zweiter Fall), 15, 288 Abs. 1 StGB (Punkt 3. des Schuldspruchs) und des Vergehens der falschen Bew... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StGB §288 Abs1StPO §166StPO §167
Rechtssatz: Das Tatbestandserfordernis der "förmlichen Vernehmung zur Sache" schließt nur die Strafbarkeit solcher objektiv und subjektiv falscher Angaben eines Zeugen oder einer Auskunftsperson aus, die sich einerseits allein auf die Person (Personaldaten) beziehen oder andererseits ohne Einhaltung der hiefür vorgeschriebenen Form - etwa im Rahmen eines "informativen Befragung" außerhalb des Beweisverfahr... mehr lesen...