Norm: StPO §112 Abs1StPO §157 Abs2
Rechtssatz: Einem Beschuldigten, dem nicht selbst ein gesetzlich anerkanntes Recht auf Verschwiegenheit zukommt, steht ein Widerspruch iS des § 112 StPO gegen die Sicherstellung in seiner Verfügungsmacht befindlicher schriftlicher Unterlagen und Datenträger nicht zu, mögen diese auch an sich dem Berufsgeheimnisschutz unterfallende Informationen beinhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §157 Abs2
Rechtssatz: Das Recht des Verteidigers, die Aussage zu verweigern, darf nicht durch die Vernehmung des bei einer vertraulichen Besprechung anwesenden Übersetzungsbeistands umgangen werden. Entscheidungstexte 13 Os 52/18y Entscheidungstext OGH 27.06.2018 13 Os 52/18y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...