Norm
StPO §157 Abs2Rechtssatz
Das Recht des Verteidigers, die Aussage zu verweigern, darf nicht durch die Vernehmung des bei einer vertraulichen Besprechung anwesenden Übersetzungsbeistands umgangen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132095Im RIS seit
30.07.2018Zuletzt aktualisiert am
30.07.2018