RS OGH 2018/6/27 13Os52/18y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2018
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Norm

StPO §157 Abs2

Rechtssatz

Das Recht des Verteidigers, die Aussage zu verweigern, darf nicht durch die Vernehmung des bei einer vertraulichen Besprechung anwesenden Übersetzungsbeistands umgangen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132095

Im RIS seit

30.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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