Norm: StPO §152 Abs1 Z4StPO §152 Abs1 Z5StPO §152 Abs2StPO §157
Rechtssatz: Das Entschlagungsrecht der im § 152 Abs 1 Z 5 (auch Abs 2) StPO bezeichneten Personen (hier: Mitarbeiter einer anerkannten Einrichtung zur psychosozialen Beratung und Betreuung) steht nicht zur alleinigen Disposition des Angeklagten. Es kann daher durch eine im Gesetz (hier) gar nicht vorgesehene "Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht" das Recht (siehe Abs 3) der ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §157StPO §252 Abs1
Rechtssatz: Aus einer Bereitschaft der Prozeßpartei, die die Ladung eines Zeugen beantragt hat, sich auch mit der Verlesung eines mit diesem im Rechtshilfeweg aufzunehmenden Protokolles zu begnügen, kann das Gericht nicht die Rechtfertigung ableiten, auf die an sich durchführbar erscheinende unmittelbare Beweisaufnahme zu verrichten, weil der Versuch einer unmittelbaren Aufnahme dieses Beweises fehlschlug. ... mehr lesen...