Gründe: Gerhard S***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gerhard S***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 11. September 2005 in Graz Doris F***** mit Gewalt, indem er ihr die Unterwäsche herunterriss, sie trotz Gegenwehr auf seinem Bett festhielt und ihr die Beine auseinanderdrückte, zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlu... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs4StPO §152 Abs5
Rechtssatz: Wird ein Zeugnisbefreiungsgrund erst im Laufe einer Vernehmung bekannt, so bleibt die Verwertbarkeit der bisherigen Aussage erhalten, wenn jeder Bezug zu entschlagungsrelevanten Sachverhalten ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 14 Os 82/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 14 Os 82/94 Veröff: EvBl 1994/138 S 664 ... mehr lesen...
Norm: StPO §152 Abs4StPO §152 Abs5
Rechtssatz: Partielle Zeugnisbefreiung ist möglich, wenn der Grund für die Zeugnisentschlagung sich nur auf einen von mehreren Sachverhalten bezieht und eine Sonderungsmöglichkeit der Aussagekomplexe besteht. Entscheidungstexte 14 Os 82/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 14 Os 82/94 Veröff: EvBl 1994/138 S 664 ... mehr lesen...