RS OGH 1994/7/12 14Os82/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.1994
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Norm

StPO §152 Abs4
StPO §152 Abs5

Rechtssatz

Wird ein Zeugnisbefreiungsgrund erst im Laufe einer Vernehmung bekannt, so bleibt die Verwertbarkeit der bisherigen Aussage erhalten, wenn jeder Bezug zu entschlagungsrelevanten Sachverhalten ausgeschlossen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0097870

Dokumentnummer

JJR_19940712_OGH0002_0140OS00082_9400000_010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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