Norm
StPO §152 Abs4Rechtssatz
Partielle Zeugnisbefreiung ist möglich, wenn der Grund für die Zeugnisentschlagung sich nur auf einen von mehreren Sachverhalten bezieht und eine Sonderungsmöglichkeit der Aussagekomplexe besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0097865Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008