Norm: StPO §149aStPO §149cStPO §149dStPO §149h Abs2StPO §149h Abs3StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: § 149h Abs 2 StPO stellt auf Ergebnisse der Überwachung ab, also auf eine solche nach dem VI. Abschnitt des XII. Hauptstücks der StPO und damit grundsätzlich auf einen inländischen Grundrechtseingriff iSd § 149d StPO, dessen prozessuale Voraussetzungen gewahrt worden sein müssen, um einen Zufallsfund im Strafverfahren verwerten zu... mehr lesen...
Norm: StPO §149aStPO §149c Abs4StPO §149dStPO §149g Abs3
Rechtssatz: Dem Antrag des Angeklagten auf Vorführung der Aufnahmen der (optischen und akustischen) Überwachung von Personen iSd § 149d StPO ("Lauschangriff") sowie des Fernmeldeverkehrs (§ 149a StPO) in der Hauptverhandlung ist ohne jede - im Vorverfahren zur Wahrung der Interessen Dritter möglichen - Einschränkung stattzugeben (§§ 149g Abs 3, 149c Abs 4 StPO). Einer
Begründung: bedarf di... mehr lesen...
Norm: StPO §149dStPO §149h
Rechtssatz: Die optische und akustische Überwachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel (§ 149d bis 149h StPO) widerspricht nicht den Grundsätzen eines ordentlichen und fairen Verfahrens. Entscheidungstexte 11 Os 88/00 Entscheidungstext OGH 01.08.2000 11 Os 88/00 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...