Norm: StPO §149a Abs1 Z2StPO §149b Abs2 Z4
Rechtssatz: Dem eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs anordnenden Beschluss muss angesichts der Weite des damit erlaubten Eingriffs in verfassungsrechtlich geschützte Bereiche von unbeteiligten Dritten zu entnehmen sein, ob und auf welcher Tatsachengrundlage im gegebenen Fall der (analog § 149d Abs 3 StPO) bei einem Vorgehen nach § 149a Abs 1 Z 2 lit b StPO zu wahrenden Verhältnismäßigkeit Rechnung ge... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5cMRK Art8 IV3aStPO §149a Abs1StPO §149b Abs2
Rechtssatz: EKMR 31.8.1992, 16410/90 (Beschwerde gg Österreich) § 149 a Abs 1 und § 149 b Abs 2 StPO enthalten einschränkende Bedingungen und verfahrensmäßige Sicherungen für die Zulässigkeit einer geheimen Telefonüberwachung. Der Bf war der Begünstigung im Zusammenhang mit schwerwiegenden Straftaten verdächtig, und er wurde in der Folge von der Telefonüberwachung verständigt u... mehr lesen...