1. Die Beschwerdeführer brachten am 6.8.1997 (Poststempel), somit zeitgerecht, Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien ein. Mit Schriftsatz vom 22.7.1997 wurde demnach folgender Sachverhalt vorgebracht: "Am Sonntag den 20.7.1997, gegen 15.30 Uhr, nahmen Beamte der Bundespolizeidirektion Wien in der Wohnung der Beschwerdeführer in der G-gasse, Wien, eine Hausdurchsuchung vor. Der Zweitbeschwerdeführer w... mehr lesen...
Begründung: Die gegenständliche Beschwerde hat folgenden Inhalt: Die Beschwerdeführerin erhebt fristgerecht gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt BESCHWERDE wegen Verletzung von subjektiven Rechten an den unabhängige Verwaltungssenat für Wien: "1) ANGEFOCHTENER VERWALTUNGSAKT: Eindringen in die Wohnung der Beschwerdeführerin und Niederschlagen der Beschwerdeführerin anläßlich des Einsatzes von Organen der Bundespolizeidirektion Wien am 13.2.1995... mehr lesen...