Entscheidungen zu § 141 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2002/1/29 14Os172/01

Gründe: Im oben bezeichneten Verfahren beantragte die Staatsanwaltschaft Wien am 20. Juli 2000 beim Landesgericht für Strafsachen Wien vorerst mündlich unter Bezugnahme auf eine telefonische Mitteilung des Bezirkspolizeikommissariates Hietzing, deren - laut S 105 aus S 27 bis 103 hervorgehender - Inhalt nur bruchstückhaft - unter Auslassung von zusätzlichen Verdachtsmomenten (S 103) - im Amtsvermerk des Journalstaatsanwaltes S 1 festgehalten ist, die Erlassung eines Hausdurchsuchun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.2002

RS OGH 2002/1/29 14os172/01

Norm: StPO §139StPO §140StPO §141
Rechtssatz: Abgesehen von der sich allgemein auch auf Beschlüsse erstreckenden Pflicht des Gerichtes zur ausreichenden
Begründung: ergeben sich aus §§ 139f StPO spezielle Begründungserfordernisse für den richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl. Zu diesen gehört auch, dass sich erkennbar ergibt, welche Gegenstände man in der zu durchsuchenden Wohnung zu finden erhofft, von denen erwartet werden kann, dass sie für d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2002

TE OGH 1997/5/15 1Ob6/97g

Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde aufgrund gerichtlichen Haftbefehls am 20.7.1988 in Wien vor seinem Wohnhaus von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion verhaftet. Die einschreitenden Beamten durchsuchten, legitimiert durch gerichtlichen Hausdurchsuchungsbefehl, unter anderem in Anwesenheit des Klägers dessen vor dem Haus geparkten PKW Marke BMW und sicherten diesen sodann durch Anbringung einer Sperrkette, deren Schlüssel im zuständigen Wachzimmer verwahrt wurde. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.05.1997

RS OGH 1997/5/15 1Ob6/97g

Norm: StPO §98StPO §141StPO §143
Rechtssatz: Der ohne richterliche Anordnung erfolgten Beschlagnahme kommt nur provisorische Bedeutung zu. Sie bedarf, wie sich aus § 98 StPO ergibt, einer richterlichen Anordnung, durch die die gefundenen Gegenstände in gerichtliche Verwahrung oder doch unter gerichtliche Obhut oder in Beschlag genommen werden, um prozessual wirksam zu sein. Bis dahin hat sie nur den Charakter einer vorläufigen polizeilichen Sic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.05.1997

RS OGH 1997/5/15 1Ob6/97g

Norm: AHG §1 Cd1cStPO §141StPO §143
Rechtssatz: Wird ein Personenkraftwagen mit Kenntnis des Zulassungsbesitzers auf öffentlicher Straße vorläufig sichergestellt, ist der Zulassungsbesitzer der Sorge für das Fahr- zeug zumindest soweit nicht enthoben, als er die Voraussetzungen für die Weiterbelassung des Fahrzeuges auf öffentlicher Straße, nämlich dessen aufrechte Zulassung, zu gewährleisten hat, widrigenfalls die nachteiligen Folgen der Siche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.05.1997

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

Entscheidungen 1-6 von 6

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