Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Wenn die Exekutivorgane zum Zeitpunkt der Vornahme der Personendurchsuchung nicht mit der Intention zur Aufklärung einer gerichtlich strafbaren Handlung, sondern zwecks Gefahrenabwehr und präventiver Verhinderung einer solchen eingeschritten sind, ist diese Amtshandlung nicht als auf die §§ ... mehr lesen...