I.1. In der Beschwerde vom 03. März 2008 bringt der Beschwerdeführer vor, er sei am 23. Jänner 2008 in einer Straßenbahn der 6-er Linie von einschreitenden, uniformierten Polizeibeamten im Rahmen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt von seinem Sitz aufgerissen, aus der Straßenbahn gezerrt und anschließend im Freien an eine Wand gestellt worden. Auch seien Kleidung bzw. Körper nach Gegenständen durchsucht worden. Das Vorgehen der einschreitenden Beamt... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK lag in folgendem Fall vor: Der Beschwerdeführer wurde in einer Straßenbahn auf Grund von Hinweisen eines Diebstahles verdächtigt und die Polizei mittels Handy herbeigeholt. Obwohl der Beschwerdeführer bei seiner Betretung keinerlei Widerstand leistete und sofort zur Ausweisleistung bereit gewesen wäre, wurde er in der Straßenbahn festgenommen, hinausgeführt sowie vor den Augen vieler Beobachter an die Wand gestellt und abge... mehr lesen...