Norm: StPO §106StPO §112MRK Art 8
Rechtssatz: Im Fall der Unterlassung einer Bezeichnung iSd § 112 Abs 1 erster Satz StPO durch den Betroffenen hat die Staatsanwaltschaft die von der Sicherstellung umfassten Aufzeichnungen und Datenträger (im Rahmen deren Auswertung) auf ihre Verfahrensrelevanz zu prüfen und nur solche Unterlagen zum Akt zu nehmen, welche im weiteren Verfahren als relevante Beweismittel in Frage kommen und nicht dem Umgehungsve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch unbekämpft gebliebene (Teil-)Freisprüche der Angeklagten Karl N*****, Christine N***** und Josef H***** sowie einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Angeklagten Josef H***** und (formell verfehlt) einen auf "§ 263 StPO" gestützten "Verfolgungsvorbehalt" bezüglich eines bereits von der Anklage umfassten Faktums enthält, wurden Karl N***** (I/1 bis 3) und Mag. Josef S***** (III) des Verbrechens der betrügerischen Krida nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. September 1982 wurde das gegen den Kläger, zunächst nur wegen fahrlässiger Krida geführte und eingestellte Strafverfahren formlos wieder aufgenommen. Die Voruntersuchung wurde am 12. Juni 1986 eingeleitet; vom 2. Juli 1986 bis 30. Juni 1987 befand sich der Kläger in Untersuchungshaft. Am 14. Juli 1987 wurde die Voruntersuchung - nachdem der Untersuchungsrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien 110 Privatbeteiligte und 180 Zeugen (wie auch die ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 28. März 1998, GZ 25 b Vr 3061/98-18, wurde über Jasmina N***** wegen des Verdachtes des Menschenhandels, in eventu der Bandenbildung nach §§ 217 Abs 1, 278 StGB aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 2 und Z 3 lit b StPO die Untersuchungshaft verhängt. Nach Durchführung von Haftverhandlungen am 7. April 1998 und am 29. April 1998 wurde in der le... mehr lesen...
Gründe: Über Roman H***** wurde - nachdem gegen ihn die Voruntersuchung wegen §§ 127, 130 erster Satz, 131 und 15 StGB eingeleitet worden war - mit Beschluß des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 13.Februar 1997, GZ 7 d Vr 1410/97-9, aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b StPO die Untersuchungshaft verhängt. Ohne Abgabe einer Rechtsmittelerklärung zu diesem Beschluß beantragte der Beschuldigte sofort seine Enthaftung ... mehr lesen...
Norm: StPO §111StPO §112StPO §208StPO §220 ffStPO §484 Abs3
Rechtssatz: Die Schließung der Voruntersuchung gemäß § 111 StPO stellt nicht die abschließende Tätigkeit eines Untersuchungsrichters in einem Verfahren dar; er hat vielmehr auch weiterhin - selbst nach Einlangen der Anklageschrift und nach deren (auf Grund der unmittelbaren Kundmachung an den verhafteten Beschuldigten und einem dabei erklärten Einspruchsverzicht eingetretenen) Rechtskr... mehr lesen...
Norm: StGB §111StGB §112StGB §115StPO §477 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage des Nachteils für den Angeklagten, dem durch die verfehlte Subsumtion unter § 115 Abs 1 StGB die Möglichkeit des Wahrheitsbeweises genommen wurde. Entscheidungstexte 13 Os 8/94 Entscheidungstext OGH 16.03.1994 13 Os 8/94 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 10.Dezember 1971, GZ. 19 Vr 217/71-137, wurden - neben anderen Angeklagten - der am 8.Jänner 1949 geborene Raimund A und der am 23.Jänner 1948 geborene Friedrich B des Verbrechens des teils versuchten und teils vollbrachten Diebstahls sowie weiterer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Unter anderem lag ihnen zur Last, in den Monaten August, September und Oktober 1970 in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche E... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §109StPO §112StPO §263 BStPO §281 Abs1 Z9b
Rechtssatz: Wenn die Staatsanwaltschaft auf Grund der ihr gemäß § 112 StPO - vorgelegten Akten wegen einer Tathandlung weder Anklage erhebt noch die Erklärung nach § 109 StPO abgibt, die Anklage jedoch in der Hauptverhandlung, in der diese Tathandlung gerichtlich erörtert wurde, auf diese ausdehnt, ist die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung dieser Tat nicht ausgeschlossen, es se... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §112StPO §263 B
Rechtssatz: Nach § 263 StPO ist nicht erforderlich, daß die Tat, auf die die Anklage in der Hauptverhandlung ausgedehnt wird, der Staatsanwaltschaft bisher nicht bekannt war, sondern erst (durch neue Verfahrensergebnisse) in der Hauptverhandlung bekannt wurde. Erforderlich ist nur, daß der Angeklagte dieser von der bisherigen Anklage nicht erfaßten Tat in der Hauptverhandlung beschuldigt wird, wozu es genügt... mehr lesen...