Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid hat das BFA den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Fremdenpasses abgewiesen. Die Ausstellung von Fremdenpässen für subsidiär Schutzberechtigte sei nur zulässig, wenn die Beschaffung eines gültigen Reisedokuments des Herkunftsstaates nicht möglich sei. Der Beschwerdeführer sei zwar subsidiär schutzberechtigt, habe jedoch keinen Beweis erbracht, dass er von der Vertretungsbehörde seines Herkunftsstaates... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 03.09.2018 einen Antrag auf Ausstellung eines Fremdenpasses für subsidiär Schutzberechtigte. 2. Mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme vom 12.10.2018 teilte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA; die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer mit, dass die Ausstellung eines Fremdenpasses nur zulässig sei, wenn der Beschwerdeführer nicht in der Lage sei, sich ein gültiges Reisedokumen... mehr lesen...