Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl legte dem Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde vom 26.03.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor. Unter Spruchpunkt III. wurde der Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Die Erlassung des Aufenthaltsverbotes wurde mit der Verurteilung des Beschwerdeführers wegen der Verbrechens der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder p... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl legte dem Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde vom 13.03.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor. Unter Spruchpunkt III. wurde der Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Hinsichtlich der Erlassung des Aufenthaltsverbotes hat die belangte Behörde den
Spruch: des über den Beschwerdeführer ergangenen strafgerichtlichen Urteils, in dem er zu einer Freih... mehr lesen...