Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein georgischer Staatsangehöriger, reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein und stellte am 09.06.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 01.12.2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) den Asylantrag des Beschwerdeführers ohne in die Sache einzutreten wegen der Zuständigkeit Polens zurück. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 05.12.... mehr lesen...