Mit Schreiben vom 16.2.2007, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol eingelangt am 20.2.2007, erhob M. S. eine Beschwerde gegen seine Anhaltung in Schubhaft. Begründet wurde dies damit, dass der Beschwerdeführer minderjährig sei und die Behörde im angefochtenen Bescheid zu Unrecht aufgrund seines Aussehens erhebliche Zweifel an dem von ihm bekannt gegebenen Geburtsdatum habe und sei aufgrund dessen die Anwendung gelinderer Mittel im Sinn des § 77 Abs 1 FPG ausgeschlossen worden. Für de... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 1.4.2006, Zahl 5-JD, gemäß § 76 Abs 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 die Schubhaft verhängt. Begründet wurde die Schubhaftverhängung damit, dass gegen den Beschwerdeführer seit 25.4.2005 ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck bestehe, sich dieser offensichtlich seit diesem Zeitpunkt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel und somit unrechtmäßig sowie ohne festen Wohnsitz im Bu... mehr lesen...