Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei (bP), XXXX, reiste am 08.02.2018 in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde am selben Tag von Beamten des Landeskriminalamtes XXXX, wegen Verdacht des Suchtgifthandels festgenommen und in eine Justizanstalt verbracht. Im Zuge des Parteiengehörs wurde sie am 23.02.2018 von der Beabsichtigung der Erlassung einer Rückkehrentscheidung iVm einem Einreiseverbot, im Falle einer Verurteilung in Kenntnis ge... mehr lesen...