Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im September 2019 informierte die Staatsanwaltschaft XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber, dass gegen den Beschwerdeführer (BF) Anklage wegen vorsätzlich begangener strafbarer Handlungen erhoben worden sei. Das BFA leitete daraufhin ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein und forderte den BF nach seiner Verurteilung mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX , XXXX , mit Schreiben vom 01.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 04.08.2012 unter Verwendung einer Alias-Identität einen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei gab er an, Staatsangehöriger von Liberia zu sein. 2. Daraufhin beantragte das Bundesasylamt die Erstellung eines linguistischen Gutachtens zur Abklärung der Herkunft des Beschwerdeführers. Dieses hatte zum Ergebnis, dass eine Hauptsoz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Aufgrund des Wegfalls der Arbeitnehmerinneneigenschaft der Beschwerdeführerin und in Ermangelung hinreichender Mittel zur Bestreitung ihrer Existenz wies die belangte Behörde die Beschwerdeführerin mit verfahrensgegenständlichem Bescheid aus dem österreichischen Bundesgebiet aus (Spruchpunkt I.) und erteilte ihr einen Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung (Spruchpunkt II.). Dagegen richtet sich die fristg... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfahrens dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit dem Antrag vor, sie als unbeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich, vom 16.11.2018 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein rumänischer Staatsangehöriger, reiste im Mai 2020 nach Österreich ein und wurde am 11.05.2020 in Untersuchungshaft genommen. Die belangte Behörde teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 12.06.2020 mit, dass im Falle einer Verurteilung die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen ihn beabsichtigt sei und gab ihm die Möglichkeit, sich dazu binnen zehntägiger Frist zu äußern. Der Beschwerdeführer erstattete keine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Verfahrensgegenstand ist die rechtzeitig erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 21.09.2020, Zl. 11850804/200034986. Mit diesem erließ die belangte Behörde aufgrund des strafrechtlich relevanten Verhaltens des Beschwerdeführers gegen ihn ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm keinen Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.). Zugleich erkannte die belangte Behörde einer Beschwerde gegen diese ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfahrens dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit dem Antrag vor, sie als unbeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) beantragte am 26.02.2018 die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. Mit Schreiben des Amts der XXXX Landesregierung vom 28.05.2019 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber informiert, dass der BF weder Nachweise für ausreichende Existenzmittel noch aktuelle Inskriptionsbestätigungen vorgelegt habe, weswegen die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 51 NAG nicht vorliegen würden. Mit Schreiben vom 26.06.20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 09.11.2018 wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2020 festgenommen und anschließend bis XXXX .2020 in der Justizanstalt XXXX angehalten. Derzeit verbüßt er den Rest der mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX zu XXXX verhängten zweijährigen und (nach dem Widerruf der bedingten Strafnachsicht) der mit dem Urteil des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX zu XXXX verhängten zweimonatigen Freiheitsstrafe im elektronisch überwachten Ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.12.2017 informierte die XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber, dass die Beschwerdeführerin (BF) die Voraussetzungen für die Ausstellung der von ihr beantragten Anmeldebescheinigung nicht erfülle. Sie gehe keiner Erwerbstätigkeit nach und habe weder Vermögen noch einen Krankenversicherungsschutz. Daher sei gemäß § 55 Abs 3 NAG eine mögliche Aufenthaltsbeendigung zu prüfen. Am XXXX .2018 wurde die BF vor d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 26.07.2019, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner in Untersuchungshaftnahme aufgrund des Verdachtes strafbare Handlungen gemäß §§ 146, 148 StGB begangen zu haben, über die in Aussicht genommene Erlassung eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde der BF zur Abgabe einer Stellungnahme binnen zwei Wochen aufgefordert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) verfügt seit 26.03.2015 über eine aufrechte Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet. Am 29.05.2015 wurde der BF eine Anmeldebescheinigung gemäß § 51 Abs 1 Z 2 NAG ausgestellt. Mit dem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft XXXX vom 29.11.2018 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber informiert, dass aufgrund des Antrags der BF auf eine Ausgleichszulage gemäß § 292 ASVG angenommen werde, dass die Vorausset... mehr lesen...
Schlagworte Ausweisung Behebung der Entscheidung Ehe EWR-Bürger gesundheitliche Beeinträchtigung Interessenabwägung Privat- und Familienleben Voraussetzungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BVWG:2020:G307.2215533.1.00 Im RIS seit 14.01.2021 Zuletzt aktualisiert am 14.01.2021 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist rumänischer Staatsangehöriger. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom 24.01.2014 wurde der Beschwerdeführer wegen des versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten, unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren rechtskräftig verurteilt. Mit Urteil des Bezirksgerichts XXXX vom 06.04.2016 wurde der Beschwerdeführer wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagen zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Aufgrund zweier strafgerichtlicher Verurteilungen erließ die belangte Behörde mit verfahrensgegenständlichem Bescheid über den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.), erteilte ihm keinen Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.) und erkannte sie einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot zugleich die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.). Dagegen richtet sich die fristgerecht erhobene Beschwerde. Begründend wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am XXXX .01.2019 langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine Verständigung des Landesgerichts für Strafsachen XXXX , XXXX , ein, wonach der Beschwerdeführer (BF) am XXXX .01.2019 wegen § 105 Abs. 1 StGB, § 106 Abs. 1 StGB sowie § 107 Abs. 1 und 2 StGB in Untersuchungshaft genommen wurde. Mit Schreiben vom 11.01.2019 wurde der BF vom BFA aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zu äußern. Der BF ers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Aufgrund einer Betretung bei der unerlaubten Wohnungsprostitution wurde gegen die Beschwerdeführerin mit Bescheid der belangten Behörde vom 20.07.2020, Zl. 49627708/190635113, ein auf die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihr kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Gegen die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde die Beschwerdeführerin (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihr ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Mit Eingabe vom 18.03.2019 erhob die damals vom Rechtsanwalt Mag. Nikolaus RAST vertretene BF dagegen eine Beschwerde. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfah... mehr lesen...