Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder kurz: BF) beantragte am XXXX .2023 erstmals beim Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 35 (im Folgenden kurz: MA 35), die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für den Zweck „Privat“. Mangels ausreichender Existenzmittel wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden belangte Behörde oder kurz: BFA) mit Schreiben vom XXXX .2023 gemäß § 55 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das BFA gegen BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder kurz: BF) wurde am XXXX in Wien bei einer Personenkontrolle angetroffen und war nicht in der Lage Angaben zu seiner Einreise ins Bundesgebiet zu machen und einen Aufenthaltstitel vorzuweisen. Zudem verfügte er über keinerlei Barmittel. 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder kurz: BF) wurde am römisch 40 in Wien bei einer Personenkontrolle angetroffen und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet bislang vier Mal strafgerichtlich verurteilt, davon zwei Mal wegen Jugendstraftaten und ein Mal als junger Erwachsener. Aktuell befindet er sich in Strafhaft in der Justizanstalt XXXX . Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet bislang vier Mal strafgerichtlich verurteilt, davon zwei Mal wegen Jugendstraftaten und ein Mal als junger Erwachsener. Aktuell befindet er sich in Strafhaft in der Ju... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.07.2024 wurde gegen den Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Behörde nahm zur Person des Beschwerdeführers Einsicht in verschiedene Dokumente, wie etwa Berichte und Verständigungen von Strafverfolgungsbehörden sowie verschiedene Registerauszüge, und nahm diese zum Akt. Im Weiteren wurden ein Urteil eines Geschworenengerichtes vom XXXX 2023 und ein Beschluss eines Berufungsgerichtes zum Akt genommen und aktuelle Registerauszüge angefertigt. 1. Die Behörde nahm zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 23.10.2023 vom Landesgericht Leoben rechtskräftig zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Laut ECRIS-Auszug bestehen Vorstrafen in Deutschland und in Kroatien. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein und forderte den BF mit Schreiben vom XXXX .2023 auf, sich zu der beabsichtigten Erlassung einer Ausweisung oder ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (BF), ein XXXX geborener ungarischer Staatsangehöriger, hielt sich ab XXXX in Österreich auf; am XXXX wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Er war hier ab XXXX immer wieder als Arbeiter erwerbstätig, zwischenzeitig bezog er Arbeitslosengeld (erstmals ab XXXX ) bzw. Notstandshilfe (erstmals ab XXXX ). Zuletzt bestanden Beschäftigungsverhältnisse zwischen XXXX . und XXXX , zwischen XXXX . und XXXX sowie zwisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Gegen den wohnungs- und beschäftigungslosen sowie suchtkranken Beschwerdeführer (BF), einen Staatsangehörigen der Slowakei, wurde mit den rechtskräftigen Bescheiden des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX .2021 und vom XXXX .2022 jeweils gemäß § 66 Abs 1 FPG eine Ausweisung erlassen, weil er die Voraussetzungen für ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht nicht erfüllte. Am XXXX .2022 wurde er erstmals in die Slowakei abgeschoben. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt, zuletzt jedoch am XXXX .2023 in das Bundesgebiet ein, und verfügte nie über eine Hauptwohnsitzmeldung, außer seit XXXX .2023 in einer Justizanstalt. In aufrechter Untersuchungshaft wurde dem BF seitens des BFA Gelegenheit zum Parteiengehör gegeben, eine Stellungnahme ist jedoch nicht erfolgt. 1.Der Beschwerdeführer (im fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid vom 18.07.2024 wurde gegen den BF durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 67 Abs. 1 und 2 PFG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG ihm kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen den Bescheid die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid vom 18.07.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 29.01.2024 wurde die BF1 gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 29.01.2024 wurde die BF1 gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist nordmazedonischer Staatsbürger, am XXXX in XXXX geboren, ledig und verfügt seit XXXX über den unbefristeten Aufenthaltstitel „begünstigter Drittstaatsangehöriger“, da sein Vater die italienische Staatsbürgerschaft besitzt und in Österreich lebt. Der BF hält sich seit April 2015 in Österreich auf und wohnt bei seinem Vater. Er spricht serbokroatisch, albanisch, mazedonisch und deutsch. Der Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2023 fest- und am XXXX .2023 in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2023 fest- und am römisch 40 .2023 in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 2. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 23.08.2023, dem BF zugestellt am 24.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 31.01.2024, Zl. XXXX , wurde gegen XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein mit vier Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Mit Bescheid des Bundesamtes fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der in Österreich unbescholtene Beschwerdeführer (BF), ein 1993 geborener Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, steht im Verdacht, Mitglied des sogenannten „ XXXX “ zu sein, einer europaweit in unterschiedlichen Zusammensetzungen arbeitsteilig agierenden (Familien-)Organisation, die in zahlreiche Straftaten, unter anderem im Zusammenhang mit dem Ankauf von Gold und anderen Wertsachen von betagten Tatopfern, involvie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) ist türkische Staatsangehörige und ist im Besitz einer Aufenthaltskarte für Angehörige von EWR-Bürgern. Am 01.09.2022 beantragte die bP bei der BH Schwaz eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers gemäß § 54 NAG. Am 01.09.2022 beantragte die bP bei der BH Schwaz eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers gemäß Paragraph 54, NAG. Die bP li... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde erstmalig im Bundesgebiet am XXXX .2002 mit Urteil des LG für Strafsachen XXXX wegen versuchten Einbruchsdiebstahl zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion XXXX vom XXXX .2002, wurde gegen den BF sohin ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren erlassen und erwuchs diese Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1 Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger, somit EU Bürger und hält sich seit einem unbekannten Zeitpunkt in Österreich auf. Er verfügt über keine Anmeldebescheinigung und war bis dato noch nie mit Wohnsitz in Österreich gemeldet. Der BF verfügt über einen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Deutschland an der Adresse XXXX , XXXX . Der BF verfügt über einen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Deutschland an der Adresse römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet am XXXX .2024 festgenommen und wird seither in Justizanstalten angehalten. Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet am römisch 40 .2024 festgenommen und wird seither in Justizanstalten angehalten. Mit Schreiben vom XXXX .2024 und vom XXXX 2024 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), das den BF mit dem Bescheid vom XXXX .2024 gemäß § 66 FPG aus dem Bundesgebiet ausgewiese... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 10.07.2024 (OZ 3), eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag legte der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ausdrücklich zurück. Das Verfahren ist daher gemäß § 28 Abs 1 VwGVG mit Beschluss einzustellen. Mit Eingabe vom 10.07.2024 (OZ 3), eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag legte der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 14.04.2024 von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , Außenstelle XXXX (im Folgenden: BFA) zur beabsichtigen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen einvernommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 14.04.2024 von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2022 von der Slowakei nach Österreich aus- und am selben Tag in eine Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2022 von der Slowakei nach Österreich aus- und am selben Tag in eine Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen (im Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid hat das BFA gegen den Beschwerdeführer ein neunjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I), keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II) und einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III). 1. Mit dem bekämpften Bescheid hat das BFA gegen den Beschwerdeführer ein neunjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt römisch eins), keinen Durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF), ein bulgarischer Staatsbürger, wurde am XXXX in XXXX in Bulgarien geboren und ist somit EU Bürger. Laut ZMR-Auszug hält er sich seit XXXX .2020 im Bundesgebiet auf und begründet seinen Hauptwohnsitz in XXXX Ihm wurde mit XXXX .2015 eine Anmeldebescheinigung für Österreich ausgestellt, gültig bis XXXX .2020. Am XXXX .2020 beantragte er die Verlängerung der Anmeldebescheinigung, diese wurde ihm am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Beim Antragsteller handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Mit Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX 2024, XXXX , wurde über den Antragsteller die Untersuchungshaft verhängt. Er befindet sich derzeit in der Justizanstalt XXXX . Beim Antragsteller handelt es sich um einen deutschen Staatsangehörigen. Mit Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen römisch 40 vom römisch 40 2024, römisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), eine Staatsangehörige Rumäniens, hält sich seit XXXX 2021 durchgehend im Bundesgebiet auf. Mit dem seit XXXX rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts XXXX , wurde sie wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig wurde ihre Unterbringung gemäß § 21 Abs 2 StGB in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Sie wurde zunächst in der Justizanstalt XXXX angehalten und im XXXX 20... mehr lesen...