Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, vom 17.05.2024 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid des Bundesamtes fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.07.2024 wurde gegen den kroatischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , Zl. XXXX , wurde gegen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.10.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA oder belangte Behörde) darüber informiert, dass über den Beschwerdeführer (kurz: BF) die Untersuchungshaft wegen des Verdachts eines Verbrechens gemäß § 28a SMG verhängt wurde. 1. Am 12.10.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA oder belangte Behörde) darüber informiert, dass über den Beschwerdeführer (kurz: BF) die U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsbürger, wurde am XXXX in XXXX , Slowakei, geboren und ist somit EU Bürger. Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsbürger, wurde am römisch 40 in römisch 40 , Slowakei, geboren und ist somit EU Bürger. Der BF absolvierte im Herkunftsstaat acht Jahre lang die Grundschule und verfügt über keine Berufsausbildung, ging zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nach und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX , geb. XXXX (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) wurde am XXXX .2016 eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 1. römisch 40 , geb. römisch 40 (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) wurde am römisch 40 .2016 eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 2. In der Folge wurde er im Bundesgebiet dreimal - in den Jahren 2017, 2019 und zuletzt 2024 - strafgericht... mehr lesen...