Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am XXXX .2023 reiste der BF aus Rumänien aus und wurde am XXXX 2023 im Bundesgebiet festgenommen. In weiterer Folge wurde die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Am römisch XXXX .2023 reiste der BF aus Rumänien aus und wurde am römisch XXXX 2023 im Bundesgebiet festgenommen. In weiterer Folge wurde die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Mit Urteil des Landegerichts XXXX vom XXXX .2024, XXXX , wurde der BF wegen des Verbrechens der Schlep... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub gewährt (Spruchpunkt II.) und der Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gem. § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2010 erstmals eine Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen (im Folgenden: LG) XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2014, wurde der BF wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden gemäß §§ 223 Abs. 1, 224 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten, unter Setzung einer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Tschechiens, wurde nach der Entlassung aus einer mehrjährigen Haftstrafe in Tschechien am XXXX .2023 aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft XXXX nach Österreich ausgeliefert und am selben Tag in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) XXXX eingeliefert. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Tschec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2023 aus Anlass seiner Festnahme wegen Verdachts der Schlepperei von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX (im Folgenden: BFA), zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots, seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen einvernommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch XXXX .2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt, in das Bundesgebiet ein, und verfügte nie über eine Wohnsitzmeldung, außer in Justizanstalten. Mit Urteil des LG für Strafsachen XXXX vom XXXX .2022 (GZ: XXXX ) wurde der BF aufgrund §§ 127, 128 Abs 1 Z5 und 129 Abs1 Z2, 50 Abs 1 Z2 WaffG, und §§ 15 und 233 Abs 1 Z2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten rechtskräftig verurteilt, wobei ein Teil in der D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, vom 19.05.2023 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von vier Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) vom XXXX .2022 wurde er aufgefordert, eine Stellungnahme zu seinem Aufenthalt im Bundesgebiet und zu seinem Privat- und Familienleben abzugeben. Auf dieses Schreiben reagierte der BF nicht. 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) vom römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) vom XXXX .2022 wurde er aufgefordert, eine Stellungnahme zu seinem Aufenthalt im Bundesgebiet und zu seinem Privat- und Familienleben abzugeben. Auf dieses Schreiben reagierte der BF nicht. 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) vom römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 15.01.2024 wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, vom 31.01.2024 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von sechs Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark vom 19.09.2023 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark vom 19.09.2023 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2004 eine Hauptwohnsitzmeldung in einem Polizeianhaltezentrum, im Jahr 2015 eine Hauptwohnsitzmeldung in einer Justizanstalt, im Jahr 2023 eine Hauptwohnsitzmeldung sowie seit Februar 2024 eine Hauptwohnsitzmeldung in einer Justizanstalt auf. 2. Am XXXX .2023 wurde durch die Staatsanwaltschaft XXXX eine Festnahmeanordnung und ein europäischer Haftbefehl gegen den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz BF) reiste arbeitsbedingt immer wieder in das Bundesgebiet ein, verfügte jedoch nie über eine Wohnsitzmeldung oder Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer. Mit Urteil des Landgericht XXXX vom XXXX .2023 (GZ: XXXX ) wurde der BF zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren rechtskräftig verurteilt. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz BF) reiste arbeitsbedingt immer wieder in das Bundesgebiet ein, ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 12.02.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufentha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Gewährung eines schriftlichen Parteiengehörs wurde mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 08.02.2024 gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 16.01.2024 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen die Beschwerdeführerin (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 3 FPG ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde (... mehr lesen...