Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger Ungarns, dem in Österreich ab XXXX wiederholt Aufenthaltstitel erteilt worden waren, wurde im Bundesgebiet zwei Mal strafgerichtlich verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX wurde gegen ihn wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung und des Verbrechens des versuchten Mordes eine achtjährige Freiheitsstrafe verhängt. Die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme aus die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist seit dem Jahr 1993 eine durchgehende Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes (im Folgenden: LG) XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2015, in Rechtskraft erwachsen am selben Tag, wurde der BF wegen des Verbrechens der Untreue gemäß § 153 Abs. 1 und 2 2. Fall StGB und des Verbrechens des schweren, gewerbsmäßigen Betruges gemäß §§ 146, 14... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger von Schweden, wurde am XXXX .2024 aus Slowenien kommend einer Einreisekontrolle durch die österreichische Polizei unterzogen. Dabei waren in seinem Fahrzeug auch zwei syrische Staatsangehörige ohne Reisedokumente. Der BF wurde daraufhin von der Polizei wegen des Verdachts der Schlepperei vernommen, wobei er auch für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die beabsichtigte Erlassu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid vom 06.11.2023 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA/belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einem Staatsangehörigen Algeriens, ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub (Spr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) hielt sich seit Juli 2018 im österreichischen Bundesgebiet auf. Ihm wurde am 28.10.2019 eine bis 28.10.2024 gültige Aufenthaltskarte „Angehöriger eines EWR-Bürgers“ ausgestellt. 2. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom 24.11.2022 wurde er wegen des Verbrechens der Schlepperei nach § 114 Abs. 1, Abs. 3 Z. 1 und 2 und Abs. 4 1. Fall FPG rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe in ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Behörde tätigte Anfragen zur Person des nunmehrigen Beschwerdeführers (in weiterer Folge kurz ”BF” genannt) in verschiedenen Registern der Republik Österreich und bei einer Behörde in Deutschland. Die Anfragedaten wurden zum Akt genommen. 1. Die Behörde tätigte Anfragen zur Person des nunmehrigen Beschwerdeführers (in weiterer Folge kurz ”BF” genannt) in verschiedenen Registern der Republik Österreich und bei eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Behörde nahm einen Bericht der LPD Steiermark vom 29.01.2024 zum Akt, aus welchem hervorgeht, dass der nunmehrigen Beschwerdeführer (in der Folge kurz “BF” genannt) verdächtigt wurde, mit dem Verkauf minderwertigen Geschirrs und verschiedenen in polizeilichem Gewahrsam stehenden Personen in Verbindung zu stehen. Zu einem dieser Personen (dieser trägt den selben Nachnamen wir der BF) wurde ein Bescheid der Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Abschlussbericht der Landespolizeidirektion XXXX wurde die Staatsanwaltschaft XXXX darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) verdächtigt werde, am XXXX 2020 im Bundesgebiet ( XXXX ) XXXX (im Folgenden: Drittgeschädigte) im Zeitraum von XXXX 2020 bis XXXX 2020 um insgesamt EUR 4.200,00 erpresst zu haben. Weiters werde er verdächtigt die Drittgeschädigte in einem Wald... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX .2023 verständigte die Staatsanwaltschaft XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) über die Anklageerhebung gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen des Vergehens der schweren Sachbeschädigung gemäß §§ 125, 126 Abs. 1 Z 5 StGB. 1. Mit Schreiben vom römisch XXXX .2023 verständigte die Staatsanwaltschaft römisch XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Steiermark, ASt XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA), gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Deutschland (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Steiermark, gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Italien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 11.01.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 12.02.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2022 festgenommen und am XXXX .2022 in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch XXXX .2022 festgenommen und am römisch XXXX .2022 in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen (im Folgenden: LG) XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .202... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Urteil des Jugendgeschworenengerichts am Landesgerichts XXXX vom XXXX .2022, XXXX , wurde der Beschwerdeführer (BF) wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, wobei zwei Jahre und sechs Monate für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Mit Urteil des Jugendgeschworenengerichts am Landesgerichts römisch 40 vom römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, vom 06.09.2023 wurde – nach kurzen Befragungen des nunmehrigen Beschwerdeführers durch die Landespolizeidirektion XXXX – gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.09.2023, Zl. XXXX , wurde gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) ein mit 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 PFG erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 23.01.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein am XXXX geborener Staatsangehöriger der Slowakei, gegen den bereits 2010 und 2017 aufenthaltsbeendende Maßnahmen erlassen worden waren und der zuletzt am XXXX aus dem Bundesgebiet in die Slowakei abgeschoben worden war, wurde am XXXX in XXXX bei einem Fahrraddiebstahl beobachtet und festgenommen. Bei ihm wurden 2 g Heroin sichergestellt. Am XXXX wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 21.01.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde gemeinsam mit seinem Bruder am XXXX .2022 aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft XXXX in der Schweiz festgenommen und am XXXX 2022 an Österreich ausgeliefert. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde gemeinsam mit seinem Bruder am römisch XXXX .2022 aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft römisch XXXX in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde gemeinsam mit seinem Bruder am XXXX .2022 aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft XXXX in der Schweiz festgenommen und am XXXX .2022 an Österreich ausgeliefert. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde gemeinsam mit seinem Bruder am römisch XXXX .2022 aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft römis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD XXXX , gegen XXXX , geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von vier Jahren erlassen (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 27.02.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufentha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 16.02.2023, vom Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) übernommen am 21.02.2023, wurde der BF anlässlich seiner Anhaltung in Untersuchungshaft darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Falle seiner Verurteilung beabsichtigt sei, gegen ihn ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zudem wurde der BF zur Beantwortung konkreter Fragen und Abgabe e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 19.03.2024 gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Da... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX 2023 aufgrund des Vorliegens des Verdachtes des Sachwuchers gemäß § 155 StGB sowie der Betretung bei illegalen Dachdeckerarbeiten im Bundesgebiet ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eingeleitet. 1. Gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 2023 aufgrund des Vorliegens des Verdachtes des Sachwuch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), gegen den bereits zwei Mal eine Ausweisung erlassen worden war, wurde im Bundesgebiet zuletzt am XXXX festgenommen. Am XXXX wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Der Beschwerdeführer (BF), gegen den bereits zwei Mal eine Ausweisung erlassen worden war, wurde im Bundesgebiet zuletzt am römisch XXXX festgenommen. Am römisch XXXX wurde über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Mit dem Schreiben vom XXXX .20... mehr lesen...