Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen und oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA bzw. belangte Behörde), Regionaldirektion Wien, vom 26.03.2024 wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem der Beschwerdeführer (BF) aufgrund eines am XXXX .2024 angeordneten Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft XXXX , XXXX , festgenommen wurde, wurde am XXXX .2024 über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Nachdem der Beschwerdeführer (BF) aufgrund eines am römisch 40 .2024 angeordneten Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft römisch 40 , römisch 40 , festgenommen wurde, wurde am römisch 40 .2024 über ihn die Untersuch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich (BFA bzw. belangte Behörde) vom 23.04.2024 wurde gegen den aktuell in Strafhaft befindlichen Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ein Durchsetzungsaufschub gemäß § 70 Abs. 3 FPG nicht erteilt (Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde (in weiterer Folge auch kurz „BFA“ bzw. genannt), Regionaldirektion Niederösterreich, vom 13.06.2024, wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.04.2024 wurde gegen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.07.2024 wurde gegen den ungarischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2023 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2023 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 2. Mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 21.11.2023, dem BF zugestellt am selben Ta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2023 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2023 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 2. Mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 09.05.2023, vom BF übernommen am 10.05.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2024 festgenommen und am selben Tag in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2024 festgenommen und am selben Tag in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 2. Mit Schreiben vom 08.02.2024, vom BF übernommen am 13.02.2024, forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde gegen den deutschen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2022 festgenommen, in weiterer Folge wurde über ihn am XXXX .2022 wurde die Untersuchungshaft verhängt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2022 festgenommen, in weiterer Folge wurde über ihn am römisch 40 .2022 wurde die Untersuchungshaft verhängt. Der BF wurde in Österreich bereits vier Mal wegen Urkunden- und Betrugsdelikten strafgerichtlich verurteilt. Zuletzt wurde der BF mit Urteil d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF), eine rumänische Staatsangehörige, wurde am XXXX .2021 mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX , wegen der Vergehen der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 4 StGB und Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von 5 Monaten verurteilt, wobei eine Probezeit von 3 Jahren festgesetzt wurde. Die Beschwerdeführerin (BF), eine rumänische Staatsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem die BF im Jänner 2024 von Kriminalbeamten bei der Ausübung der illegalen Sexarbeit außerhalb eines behördlich genehmigten Bordellbetriebs betreten wurde und dabei über keinen gültigen Ausweis gemäß § 10 Abs 1 Z 2 Stmk. Prostitutionsgesetz verfügte, wurde die Beschwerdeführerin (BF) wegen § 15 Abs. 1 Z 1b iVm. § 3 Abs 3 Z 3 Prostitutionsgesetz angezeigt und festgenommen. Bei der Vernehmung durch die Polizei gab die BF unter anderem an, sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.06.2024, zugestellt am selben Tag, verständigte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) über die beabsichtigte Erlassung eines Aufenthaltsverbots und räumte ihm zugleich die Möglichkeit ein, binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung dieses Schreibens dazu Stellung zu nehmen und näher ausgeführte Fragen zu beantworten. 2. Hier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Kroatiens, lebt seit 1991 und somit ab seinem dritten Lebensjahr durchgehend in Österreich. Aufgrund mehrfacher strafgerichtlicher Verurteilungen wurde ihm mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) vom 19.02.2018 mitgeteilt, dass aufgrund seines langjährigen Aufenthaltes vorerst noch von der Erlassung eines gegen ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder: BF) wurde im Bundesgebiet dreimal strafgerichtlich verurteilt. 2. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) vom XXXX .2022 wurde er zur Abgabe einer Stellungnahme zu seinem Aufenthalt im Bundesgebiet und zu seinem Privat- und Familienleben aufgefordert. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme ließ der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsangehöriger, verfügt über polizeiliche Meldungen im Bundesgebiet ab XXXX 2016 bis dato mit Unterbrechungen. Diese Meldungen betreffen ausschließlich Aufenthalte in Justizanstalten und Polizeianhaltezentren. Der Beschwerdeführer (BF), ein slowakischer Staatsangehöriger, verfügt über polizeiliche Meldungen im Bundesgebiet ab römis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: näher bezeichneten Bescheid vom XXXX .2024, erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) gegen den Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF) und sprach aus, dass ein Durchsetzungsaufschub gemäß § 70 Abs. 3 FPG nicht erteilt (Sp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA bzw. belangte Behörde) vom XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt, zuletzt jedoch am XXXX 2023 in das Bundesgebiet ein, und befand sich seit XXXX 2024 in einer Justizanstalt. 1.Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt, zuletzt jedoch am römisch 40 2023 in das Bundesgebiet ein, und befand sich seit römisch 40 2024 in einer Justizanstalt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge so oder kurz: BF) beantragte am XXXX .2023 erstmals beim Amt der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 35 (im Folgenden kurz: MA 35), die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für den Zweck „Privat“. Mangels ausreichender Existenzmittel wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden belangte Behörde oder kurz: BFA) mit Schreiben vom XXXX .2023 gemäß § 55 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das BFA gegen BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet bislang vier Mal strafgerichtlich verurteilt, davon zwei Mal wegen Jugendstraftaten und ein Mal als junger Erwachsener. Aktuell befindet er sich in Strafhaft in der Justizanstalt XXXX . Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet bislang vier Mal strafgerichtlich verurteilt, davon zwei Mal wegen Jugendstraftaten und ein Mal als junger Erwachsener. Aktuell befindet er sich in Strafhaft in der Ju... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.07.2024 wurde gegen den Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet wegen gefährlicher Drohung und wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung strafgerichtlich verurteilt; außerdem wurden mehrfach Verwaltungsstrafen über ihn verhängt. Mit Schreiben vom XXXX .2022 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ihn auf, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern und Fragen zu seinem Aufenthalt in Österreich sowie zu seinem Privat- u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Behörde nahm zur Person des Beschwerdeführers Einsicht in verschiedene Dokumente, wie etwa Berichte und Verständigungen von Strafverfolgungsbehörden sowie verschiedene Registerauszüge, und nahm diese zum Akt. Im Weiteren wurden ein Urteil eines Geschworenengerichtes vom XXXX 2023 und ein Beschluss eines Berufungsgerichtes zum Akt genommen und aktuelle Registerauszüge angefertigt. 1. Die Behörde nahm zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist mit einer rumänischen Staatsangehörigen verheiratet und stellte am XXXX 2019 bei der zuständigen Behörde „ XXXX “ einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Angehöriger eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers“. Dieser Aufenthaltstitel wurde ihm am XXXX 2020 erteilt und steht dieser bis zum XXXX 2025 in Geltung. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 23.10.2023 vom Landesgericht Leoben rechtskräftig zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Laut ECRIS-Auszug bestehen Vorstrafen in Deutschland und in Kroatien. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein und forderte den BF mit Schreiben vom XXXX .2023 auf, sich zu der beabsichtigten Erlassung einer Ausweisung oder ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (BF), ein XXXX geborener ungarischer Staatsangehöriger, hielt sich ab XXXX in Österreich auf; am XXXX wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Er war hier ab XXXX immer wieder als Arbeiter erwerbstätig, zwischenzeitig bezog er Arbeitslosengeld (erstmals ab XXXX ) bzw. Notstandshilfe (erstmals ab XXXX ). Zuletzt bestanden Beschäftigungsverhältnisse zwischen XXXX . und XXXX , zwischen XXXX . und XXXX sowie zwisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Gegen den wohnungs- und beschäftigungslosen sowie suchtkranken Beschwerdeführer (BF), einen Staatsangehörigen der Slowakei, wurde mit den rechtskräftigen Bescheiden des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX .2021 und vom XXXX .2022 jeweils gemäß § 66 Abs 1 FPG eine Ausweisung erlassen, weil er die Voraussetzungen für ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht nicht erfüllte. Am XXXX .2022 wurde er erstmals in die Slowakei abgeschoben. ... mehr lesen...