Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Zuletzt wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im XXXX 2020 im Rahmen einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle angehalten und dabei festgestellt, dass er keinen Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet besitzt und den Zeitraum der sichtvermerkfreien Aufenthaltsdauer überschritten hat. 1. Zuletzt wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im römisch 40 2020 im Rahmen einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle an... mehr lesen...