Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein am XXXX geborener Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, hält sich seit XXXX 2010 im Wesentlichen kontinuierlich im Bundesgebiet auf. Ihm wurden wiederholt Aufenthaltstitel erteilt, und zwar zunächst am XXXX .2010 eine für ein Jahr gültige „Niederlassungsbewilligung“, danach Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“. Seit XXXX 2017 verfügt er über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde XXXX (im Folgenden: BF) kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass s... mehr lesen...