Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz BFA) vom XXXX , Zl: XXXX , wurde ausgesprochen, dass dem Antrag der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK iVm mit § 55 AsylG 2005 keine Folge gegeben wird, gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 15.02.2023 nach illegaler Einreise nach Österreich gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz und wurde dazu noch am selben Tag von einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Am 14.09.2023 fand vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden Bundesamt) eine niederschriftliche Einvernahme statt, bei der der Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich, wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschie... mehr lesen...