TE Bvwg Erkenntnis 2024/11/6 W268 2300061-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 06.11.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten